Allgemeines zum Maklerbüro

Für den Auftraggeber/-in ist es wichtig, dass er/sie sich auf die Seriosität ihres Maklers verlassen kann und dass dieser den Auftraggebern/-innen schnellstmöglichst einen passenden Interessenten/-in findet. Wir bieten eine professionelle Verkaufs- und Vermietungsabwicklung für Ihre Immobilie. FREY Immobilien lässt Sie nach dem Verkauf / der Vermietung nicht im Regen stehen und steht Ihnen bei der Übergabe zur Seite. Bei späteren Fragen sind wir selbstverständlich auch weiter für Sie da. Auf eine gute und offene Zusammenarbeit legen wir viel Wert und haben diese Ansprüche auch an uns selbst. Die Beauftragung eines Maklers sollte ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis als Entscheidungsgrundlage haben. Profitieren Sie von unserem Engagement und machen SIe sich dieses Know-how zunutze. Wir vermitteln: - Einfamilienhäuser - Mehrfamilienhäuser - Doppelhäuser - Reihenhäuser - Wohnungen - Gewerbliche Objekte - Wohn- und Gewerbeobjekte - Grundstücke (Bauland und Freizeitgrundstücke) - Neu- und Bestandsimmobilien Der regionale Tätigkeitsbereich bei FREY Immobilien erstreckt sich von: - Heilbronn (Stadt- und Landkreis) - Bis Ludwigsburg (Stadt- und Landkreis) - Bis in das Taubertal - Bis in das Kraichgau - Bis in das Hohenloher Land FREY Immobilien Lochingerstraße 3 74081 Heilbronn-Sontheim Tel.: 07131 / 20 35 396 E-Mail: info@frey-immo.net

FREY Immobilien Heilbronn – Ihr verlässlicher Partner rund um Immobilien

Seit 2005 steht FREY Immobilien als inhabergeführtes Unternehmen in Heilbronn für transparente, kompetente und individuelle Beratung. Unser erfahrenes Team begleitet Sie von der ersten Kontaktaufnahme über die professionelle Verkaufs- oder Vermietungsabwicklung bis hin zur finalen Übergabe – und bleibt auch danach Ihr zuverlässiger Ansprechpartner. Wir bieten: - Umfassende Immobilienberatung: Egal ob Kauf, Verkauf, Vermietung oder Bewertung – wir finden die passende Lösung. - Regionale Expertise: Dank unserer langjährigen Erfahrung und fundiertem Markt-Know-how kennen wir den Immobilienmarkt in Heilbronn und Umgebung genau. - Persönlichen Service: Bei uns steht Vertrauen an erster Stelle. Wir arbeiten transparent und zielorientiert, damit Sie sich voll und ganz auf uns verlassen können. Verwirklichen Sie Ihre Immobilienträume mit einem Partner, der Ihre Bedürfnisse versteht und Sie mit Engagement und Expertise unterstützt. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch! Wann dürfen wir für Sie tätig werden? FREY Immobilien Lochingerstraße 3 74081 Heilbronn-Sontheim Tel.: 07131 / 20 35 396 E-Mail: info@frey-immo.net
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Kurzgutachten – Wertschätzung - Marktwertkurzgutachten

Wenn eine detaillierte, gerichtsfeste Wertermittlung nicht erforderlich ist, ist ein Kurzgutachten sinnvoll. Ein Kurzgutachten umfasst nur die wesentlichen Merkmale von Grundstück und Gebäude, die den Wert einer Immobilie bestimmen. Dafür ist es schnell erstellt und bietet ein überzeugendes Preis-Leistungs-Verhältnis. Bei Kauf und Verkauf von Immobilien wird aus Kostengründen oft auf ein Verkehrswertgutachten verzichtet. Ein Kurzgutachten oder eine kostengünstige Wertschätzung sind ausreichend, um einen angemessenen Kaufpreis zu ermitteln, der letztlich zwischen Verkäufer und Käufer verhandelt wird. Diese bieten eine Orientierung für den Kaufpreis. Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen auch eine Kurzbewertung oder eine verkürzte Wertermittlung zur Vermögens- übersicht, Kaufpreisüberprüfung oder zu einem anderen von Ihnen gewünschten Zweck anbieten. Falls Sie lediglich erfahren möchten, welchen Wert Ihre Immobilie hat oder welchen Marktpreis Sie derzeit erzielen können, und für einen Kaufinteressenten eine neutrale, qualifizierte schriftliche Bewertung benötigen, ist ein Kurzgutachten eine geeignete Option. Marktwertkurzgutachten sowie Wertschätzungen sind rechtlich unverbindlich und nicht gerichtsverwendbar. Unterlagen für die Ermittlung eines Kurzgutachtens Für die Wertermittlung werden diverse Unterlagen benötigt, die viele Eigentümer noch nie vorliegen hatten, nicht mehr finden oder nur in einer überholten Fassung besitzen. Diese müssen dann bei den zuständigen Behörden oder Stellen angefordert werden. Dabei helfe ich Ihnen sehr gerne. Benötigt werden im Einzelnen je nach Art der zu begutachtenden Immobilie: - Aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt, nicht älter als drei Monate (wichtig, wegen Belastungen, wie Grundschulden oder Nießbrauch, Wohnrecht) - Grundrisse - Wohnflächenberechnung (möglichst nach den gesetzlichen Vorschriften) - Bei vermieteten Objekten eine Aufstellung der jährlichen Netto-Mieteinnahmen, eventuell Kopien der Mietverträge (vor allem, wenn es sich nicht um Standardverträge handelt) - Nachweise über Modernisierungen und energetische Maßnahmen (Iso-Fenster, Heizanlage mit verbesserter Effizienz, Fassaden- und Dachdämmung) Zusätzlich sind folgende Unterlagen hilfreich: - Aktueller Auszug aus der Flurkarte vom Katasteramt (hier erkennt man Größe und Grenzen des Grundstücks) - Auszug aus dem Baulastenverzeichnis vom Bauordnungsamt (hier erkennt man öffentlich-rechtliche Belastungen bzw. Verpflichtungen des jeweiligen Eigentümers) - Energieausweis, wenn vorhanden - Bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung, Wohngeldabrechnungen und Protokolle der Wohnungs- eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre. - Bei Erbbaurechten der Erbbaurechtsvertrag mit aktuellem Erbbaurechtszins. - Ein etwaiger Denkmalschutzbescheid Ein Ortstermin und die Begutachtung der Bausubstanz sind Grundlage jedes Kurzgutachtens. Von mir werden folgende Bereiche nach Inaugenscheinnahme und örtlicher Zugänglichkeit begutachtet und untersucht: - Sichtung des Daches, Regenrinnen, Eindeckung, innerer Zustand des Dachstuhls und Qualität der Dämmung - Begutachtung von Fenstern, Türen und Bodenbelägen - Sichtprüfung des Putzes, Mauerwerks und Qualität des Fugenbildes sowie der gesamten Fassade - kurze Beurteilung der Heizanlage im Rahmen der aktuellen Energiesparverordnung (EnEV) und Sichtprüfung der Elektro-Verteilung plus Leitungen - Bewertung des Ausstattungszustandes von Wänden, Türen, sanitären Einrichtungen, Leitungen, besonderen Bauteilen - Beurteilung von Bauschäden und Mängeln Bitte kontaktieren Sie mich für ein persönliches Beratungsgespräch

Verkehrswertgutachten

in Heilbronn und Umgebung

Ein Verkehrsgutachten verspricht eine besonders hohe Genauigkeit. Es erfordert eine sehr ausführliche gutachterliche Bewertung und ist damit auch vor Gericht einsetzbar. Und es gibt Ihnen ein hohes Maß an Sicherheit, denn als Gutachter hafte ich für die Richtigkeit der Feststellungen in dem Wertgutachten. Verkehrsgutachten nach § 194 BauBG Wann benötigt man oder Sie eine Verkehrswertermittlung und worin besteht der Unterschied z.B. zu einem Kurzgutachten? Ein Verkehrswertgutachten oder Marktwertgutachten nach § 194 BauGB ist immer dann ratsam oder empfehlens- wert, wenn Sie ein belastbares und gerichtlich verwertbares Immobiliengutachten benötigen. Für ein Verkehrswertgutachten gelten die Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung 2010 (ImmoWertV 2010) und die neue novellierten ImmoWertV 2021, die in der ersten Jahreshälfte 2023 in Kraft getreten ist. Künftig sollen nur noch zwei gesetzliche Regelwerke gelten: - die ImmoWertV 2021 und - die ImmoWertA. Das schriftliche Verkehrswertgutachten stellt die ausführlichste Variante der angebotenen Wertermittlungen dar. Der Sachverständige erklärt und begründet alle Wertermittlungsansätze sowie Ergebnisse und überprüft die Ihm zur Verfügung gestellten Angaben auf Plausibilität. Ein Verkehrswertgutachten besitzt in der Regel einen Umfang von 70 bis 120 Seiten inklusive Anlagen. Für Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB wird von Seiten des Sachverständigen Haftung für Vermögens- schäden in Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme der Haftpflichtversicherung übernommen. Ein Verkehrswertgutachten liefert Ihnen eine gerichtlich belastbare Grundlage für Ihre Entscheidung. Die von mir erstellten Verkehrswertgutachten werden bei Gerichten, beim Finanzamt, Steuerberatern oder anderen Behörden anerkannt. Notwendige Unterlagen für die Verkehrswertermittlung Für die Verkehrswertermittlung werden diverse Unterlagen benötigt, die viele Eigentümer noch nie vorliegen hatten, nicht mehr finden oder nur in einer überholten Fassung besitzen. Diese müssen dann bei den zuständigen Behörden oder Stellen angefordert werden. Dabei helfen wir Ihnen sehr gern. Benötigt werden im Einzelnen je nach Art der zu begutachtenden Immobilie: - Aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt, nicht älter als drei Monate (wichtig, wegen Belastungen, wie Grundschulden oder Nießbrauch, Wohnrecht) - Aktueller Auszug aus der Flurkarte vom Katasteramt (hier erkennt man Größe und Grenzen des Grundstücks) - Auszug aus dem Baulastenverzeichnis vom Bauordnungsamt (hier erkennt man öffentlich-rechtliche Belastungen bzw. Verpflichtungen des jeweiligen Eigentümers) - Grundrisse - Wohnflächenberechnung (möglichst nach den gesetzlichen Vorschriften) - Nachweise über Modernisierungen und energetische Maßnahmen (Iso-Fenster, Heizanlage mit verbesserter Effizienz, Fassaden- und Dachdämmung) - Energieausweis, wenn vorhanden - Bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung, Wohngeldabrechnungen und Protokolle der Wohnungs- eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre. - Bei Erbbaurechten der Erbbaurechtsvertrag mit aktuellem Erbbaurechtszins. - Bei vermieteten Objekten eine Aufstellung der jährlichen Netto-Mieteinnahmen, eventuell Kopien der Mietverträge (vor allem, wenn es sich nicht um Standardverträge handelt). - Ein etwaiger Denkmalschutzbescheid Ein Ortstermin und die Begutachtung der Bausubstanz sind Grundlage jedes Gutachtens Von mir werden folgende Bereiche nach Inaugenscheinnahme und örtlicher Zugänglichkeit begutachtet und untersucht: - Sichtung des Daches, Regenrinnen, Eindeckung, innerer Zustand des Dachstuhls und Qualität der Dämmung - Begutachtung von Fenstern, Türen und Bodenbelägen - Sichtprüfung des Putzes, Mauerwerks und Qualität des Fugenbildes sowie der gesamten Fassade - kurze Beurteilung der Heizanlage im Rahmen der aktuellen Energiesparverordnung (EnEV) und Sichtprüfung der Elektro-Verteilung plus Leitungen - Bewertung des Ausstattungszustandes von Wänden, Türen, sanitären Einrichtungen, Leitungen, besonderen Bauteilen - Beurteilung von Bauschäden und Mängeln Überblick von Bewertungsanlässen : - Betreuung und Pflegebedürftigkeit - Eheschließung mit Zugewinnausgleich - Verkauf und Ankauf - Schenkung und Erbschaft - Kaufpreisaufteilung Betreuung und Pflegebedürftigkeit Immer häufiger werden Menschen zu einem Pflegefall, wodurch hohe Pflegekosten und häufig auch erhebliche Kosten für die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung entstehen. Gerade in dem letzteren Fall kann das Sozialamt, wenn die Unterbringungskosten nicht durch eine Rente, anderes Einkommen oder weitere Vermögenswerte gedeckt werden können, den Verkauf der zuvor selbstgenutzten Immobilie verlangen. Vor der Veräußerung verlangen die in Heilbronn und Umland zuständigen Behörden ein qualifiziertes Verkehrs- wertgutachten eines Immobiliensachverständigen. Damit soll gesichert werden, dass die Immobilie nicht zum Nachteil des Pflegebedürftigen unter dem tatsächlichen Verkehrswert verkauft wird. Ein seriöses Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB schützt dabei auch Berufsbetreuer und gerichtlich bestellte Betreuer vor dem Vorwurf der Sozialbehörde oder von Verwandten, einen Verkauf unter Wert vorgenommen zu haben. Ehescheidung mit Zugewinnausgleich Zahlreiche Wertgutachten werden im Rahmen einer Scheidung in Auftrag gegeben, um den dort erforderlichen Zugewinnausgleich durchzuführen. Gerade auch auf dem Heilbronner Immobilienmarkt haben die von Eheleuten während der Ehe angeschafften Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen eine Wertsteigerung erlebt. Diese ist - ohne einen wirksamen Ehevertrag oder andere zwischen den Eheleuten getroffene Vereinbarungen - zum Ende der Ehe auszugleichen. In dem gesetzlich geregelten Verfahren wird für die Eheleute getrennt voneinander die Differenz von Anfangs- und Endvermögen ermittelt. Der Unterschied zwischen den beiden so ermittelten Werten wird halbiert und jeweils an den anderen Ehepartner ausgeglichen. Im Rahmen dieses Verfahrens kommt es entscheidend auf den Wert der Immobilie - berechnet auf einen Stichtag und inflationsbereinigt - an, da sie oft den größten Vermögenswert darstellt. Verkauf und Ankauf Für den Verkauf einer Immobilie kann es sinnvoll sein, ein Verkehrswertgutachten einzuholen. Ein solches macht die Kaufpreisverhandlungen transparenter und einfacher. Man vermeidet, eine Immobilie zu einem nicht markt- gerechten Preis zu verkaufen oder zu kaufen. Im Zusammenhang mit dem Verkauf oder Kauf einer Immobilie ist ein Immobiliengutachten auch geeignet, um in einem künftigen Erbfall Streit zu vermeiden. So kann man beispielsweise späteren Ansprüchen eines Pflicht- teilsberechtigten entgegenwirken. Mit dem Begriff „Pflichtteil“ wird im Erbrecht der ausschließlich in einem Geldanspruch bestehende Anteil am Erbe bezeichnet, den der Pflichtteilsberechtigte - also ein grundsätzlicher gesetzlicher Erbe - nach dem Gesetz geltend machen kann, auch wenn er vom Erblasser enterbt wurde. Schenkung oder Erbschaft Das Finanzamt bewertet bei einem Eigentumserwerb aus diesen Gründen den Wert Ihrer Immobilie nur vom Schreib- tisch aus. Dadurch bleiben etwaig vorhandene Baumängel und Schäden sowie vorhandene Besonderheiten wie z.B. Grunddienstbarkeiten oder Baulasten ohne wertmäßige Berücksichtigung. Um die Besteuerungsgrundlage zu ermitteln, setzt das Finanzamt für die Erbschafts- oder Schenkungssteuer den „gemeinen Wert“ auf der Grundlage des zum Bewertungsstichtag gültigen Immobilienmarktberichtes in Heilbronn oder unter Heranziehung der Kauf- preise für vergleichbare Objekte fest. Eine Objektbesichtigung gehört in den meisten Fällen nicht zu den Aufgaben des Finanzamtes, da dies aufgrund der großen Anzahl der Bewertungsfälle zu aufwendig wäre. Dem Steuerpflichtigen bleibt jedoch die Möglichkeit, bei einer Überschreitung der gesetzlichen Freibeträge und anfallender Erbschaftsteuer mit einem Sachverständigengutachten den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts zu führen und so Steuern zu sparen. Ein Verkehrswertgutachten muss aber gewisse Prüfregularien und Standards erfüllen, um vom Finanzamt anerkannt zu werden. Letzteres überprüft das Immobiliengutachten auf seine Schlüssigkeit und seinen Inhalt. Stellt das Amt Fehler fest, so kann es das Gutachten ablehnen. Dessen qualifizierte Erstellung ist deshalb von entscheidender Bedeutung. Profitieren Sie von meiner Erfahrung und besseren Detailkenntnissen in den wichtigsten Bewertungsverfahren, die ein Mitarbeiter aus der Finanzbehörde in vielen Fällen nicht besitzt. Kaufpreisaufteilung Bei vermieteten Immobilien als Kapitalanlage spielt nicht nur die Mietrendite eine entscheidende Rolle, sondern auch die Abschreibung (AFA) auf den Gebäudewert. Man unterscheidet hier zwischen Anschaffungs- und Herstellkosten einer vermieteten Immobilie auf das reine Gebäude, die einer Abnutzung oder Alterswertminderung unterliegen und den Aufwendungen auf Grund und Boden, die nicht abgeschrieben werden dürfen. Aus diesem Grunde muss der Kaufpreis in Grund- und Boden- sowie Gebäudewert aufgeteilt werden. Auch wer eine gebrauchte Immobilie erwirbt und dann vermietet, kann die Abschreibung (AFA) in Anspruch nehmen und seine Steuerlast senken. Bei Gebäuden, die vor dem 01.01.1925 fertiggestellt wurden, beträgt die lineare AFA ca. 2,5 % in einem Ab- schreibungszeitraum von 40 Jahren. Wohngebäude, die nach dem 31.12.1924 errichtet worden sind, können nur mit 2 % auf 50 Jahre abgeschrieben werden. Neben der linearen Abschreibung gibt es noch die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 5 EStG, die nur in bestim- mten Fällen anwendbar ist. Für detaillierte Fragen zur Abschreibung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Wird eine Kaufpreisaufteilung im Notarvertrag beim Kauf nicht separat in Gebäudewertanteil und Grundstücks- wertanteil ausgewiesen oder die von Ihnen gewählte Aufteilung im Kaufvertrag ist für das Finanzamt nicht plausibel, ist das Problem schon da. Das Finanzamt nimmt die Kaufpreisaufteilung nach dem Sachwertverfahren auf der Grundlage der NHK 2010 vor, obwohl es sich eigentlich hier um ein reines Ertragswertobjekt handelt. Sie benötigen ein verlässliches und rechtssicheres Verkehrswertgutachten? Meine durch entsprechende Zertifizierungen und ständige Fortbildungen belegten Kompetenzen und mehr als 20 Jahre Erfahrung, bei zahlreichen Projekten, kommen Ihnen zugute. Den Marktwert Ihrer Immobilie ermittle ich professionell und für jeden Immobilientyp. Und da sowohl Privat- als auch Gewerbekunden ein solches Verkehrswertgutachten häufig schnellstens benötigen, ist die Erstellung auch kurzfristig möglich. Als Berufsbetreuer oder gerichtlich bestellter Betreuer benötigen Sie regelmäßig Sicherheit gegenüber den Angehörigen oder der Sozialbehörde, dass Sie das Immobilienvermögen nicht unter Wert veräußert haben. Ein qualifiziertes Immobiliengutachten nach § 194 BauGB hilft Ihnen einen marktgerechten Verkaufspreis zu erzielen und liefert Sicherheit bei Verhandlungen mit Kaufinteressen oder Immobilienmaklern. Bitte kontaktieren Sie mich für ein persönliches Beratungsgespräch
Jörg F. Frey Dipl.-Ing. des Bauwesens (FH) DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 und D2 Lochingerstraße 3 74081 Heilbronn-Sontheim Tel.: 07131 / 20 35 396 E-Mail: gutachten@frey-immo.net
Jörg F. Frey Dipl.-Ing. des Bauwesens (FH) Immobilienmakler DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 und D2 Lochingerstraße 3 74081 Heilbronn-Sontheim Tel: 07131 / 20 35 396 E-Mail: info@frey-immo.net

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Datenschutz­erklärung

1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

Datenerfassung auf dieser Website

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Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Abschnitt „Hinweis zur Verantwortlichen Stelle“ in dieser Datenschutzerklärung entnehmen.

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Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z. B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.

Andere Daten werden automatisch oder nach Ihrer Einwilligung beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z. B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie diese Website betreten.

Wofür nutzen wir Ihre Daten?

Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?

Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Wenn Sie eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Außerdem haben Sie das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an uns wenden.

2. Allgemeine Hinweise und Pflicht­informationen

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

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Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

FREY Immobilien
Lochingerstraße 3
74081 Heilbronn-Sontheim

Telefon: 07131 / 20 35 396
E-Mail: info@frey-immo.net

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Speicherdauer

Soweit innerhalb dieser Datenschutzerklärung keine speziellere Speicherdauer genannt wurde, verbleiben Ihre personenbezogenen Daten bei uns, bis der Zweck für die Datenverarbeitung entfällt. Wenn Sie ein berechtigtes Löschersuchen geltend machen oder eine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, werden Ihre Daten gelöscht, sofern wir keine anderen rechtlich zulässigen Gründe für die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten haben (z. B. steuer- oder handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen); im letztgenannten Fall erfolgt die Löschung nach Fortfall dieser Gründe.

Allgemeine Hinweise zu den Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung auf dieser Website

Sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, sofern besondere Datenkategorien nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet werden. Im Falle einer ausdrücklichen Einwilligung in die Übertragung personenbezogener Daten in Drittstaaten erfolgt die Datenverarbeitung außerdem auf Grundlage von Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Sofern Sie in die Speicherung von Cookies oder in den Zugriff auf Informationen in Ihr Endgerät (z. B. via Device-Fingerprinting) eingewilligt haben, erfolgt die Datenverarbeitung zusätzlich auf Grundlage von § 25 Abs. 1 TDDDG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Sind Ihre Daten zur Vertragserfüllung oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Des Weiteren verarbeiten wir Ihre Daten, sofern diese zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Die Datenverarbeitung kann ferner auf Grundlage unseres berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgen. Über die jeweils im Einzelfall einschlägigen Rechtsgrundlagen wird in den folgenden Absätzen dieser Datenschutzerklärung informiert.

Empfänger von personenbezogenen Daten

Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit arbeiten wir mit verschiedenen externen Stellen zusammen. Dabei ist teilweise auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an diese externen Stellen erforderlich. Wir geben personenbezogene Daten nur dann an externe Stellen weiter, wenn dies im Rahmen einer Vertragserfüllung erforderlich ist, wenn wir gesetzlich hierzu verpflichtet sind (z. B. Weitergabe von Daten an Steuerbehörden), wenn wir ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO an der Weitergabe haben oder wenn eine sonstige Rechtsgrundlage die Datenweitergabe erlaubt. Beim Einsatz von Auftragsverarbeitern geben wir personenbezogene Daten unserer Kunden nur auf Grundlage eines gültigen Vertrags über Auftragsverarbeitung weiter. Im Falle einer gemeinsamen Verarbeitung wird ein Vertrag über gemeinsame Verarbeitung geschlossen.

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)

WENN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO).

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).

Beschwerde­recht bei der zuständigen Aufsichts­behörde

Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

Recht auf Daten­übertrag­barkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

Auskunft, Berichtigung und Löschung

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen:

  • Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen.
  • Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

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3. Soziale Medien

Facebook

Auf dieser Website sind Elemente des sozialen Netzwerks Facebook integriert. Anbieter dieses Dienstes ist die Meta Platforms Ireland Limited, Merrion Road, Dublin 4, D04 X2K5, Irland. Die erfassten Daten werden nach Aussage von Facebook jedoch auch in die USA und in andere Drittländer übertragen.

Eine Übersicht über die Facebook Social-Media-Elemente finden Sie hier: https://developers.facebook.com/docs/plugins/?locale=de_DE.

Wenn das Social-Media-Element aktiv ist, wird eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Endgerät und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse diese Website besucht haben. Wenn Sie den Facebook „Like-Button“ anklicken, während Sie in Ihrem Facebook-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte dieser Website auf Ihrem Facebook-Profil verlinken. Dadurch kann Facebook den Besuch dieser Website Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Facebook unter: https://de-de.facebook.com/privacy/explanation.

Die Nutzung dieses Dienstes erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Soweit mit Hilfe des hier beschriebenen Tools personenbezogene Daten auf unserer Website erfasst und an Facebook weitergeleitet werden, sind wir und die Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland gemeinsam für diese Datenverarbeitung verantwortlich (Art. 26 DSGVO). Die gemeinsame Verantwortlichkeit beschränkt sich dabei ausschließlich auf die Erfassung der Daten und deren Weitergabe an Facebook. Die nach der Weiterleitung erfolgende Verarbeitung durch Facebook ist nicht Teil der gemeinsamen Verantwortung. Die uns gemeinsam obliegenden Verpflichtungen wurden in einer Vereinbarung über gemeinsame Verarbeitung festgehalten. Den Wortlaut der Vereinbarung finden Sie unter: https://www.facebook.com/legal/controller_addendum. Laut dieser Vereinbarung sind wir für die Erteilung der Datenschutzinformationen beim Einsatz des Facebook-Tools und für die datenschutzrechtlich sichere Implementierung des Tools auf unserer Website verantwortlich. Für die Datensicherheit der Facebook-Produkte ist Facebook verantwortlich. Betroffenenrechte (z. B. Auskunftsersuchen) hinsichtlich der bei Facebook verarbeiteten Daten können Sie direkt bei Facebook geltend machen. Wenn Sie die Betroffenenrechte bei uns geltend machen, sind wir verpflichtet, diese an Facebook weiterzuleiten.

Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier: https://www.facebook.com/legal/EU_data_transfer_addendum, https://de-de.facebook.com/help/566994660333381 und https://www.facebook.com/policy.php.

Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?contact=true&id=a2zt0000000GnywAAC&status=Active

4. Plugins und Tools

Google Fonts (lokales Hosting)

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Google Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Die Google Fonts sind lokal installiert. Eine Verbindung zu Servern von Google findet dabei nicht statt.

Weitere Informationen zu Google Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://policies.google.com/privacy?hl=de.


Quelle: https://www.e-recht24.de



Impressum

Impressum

Jörg F. Frey

Dipl.-Ing. des Bauwesens (FH)
Immobilienmakler
DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 und D2

Lochingerstraße 3
74081 Heilbronn-Sontheim

Kontakt

Telefon: 07131 / 20 35 396
E-Mail: info@frey-immo.net

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
6509714963

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

R+V Allgemeine Versicherung AG
Nr. 301 84 355740293 S Policenspiegel

Sach- und Vermögensschäden: 250.000,-- Euro

Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO wurde am 23.06.2004 von folgender Stelle erteilt: Ordnungsamt Stadt Heilbronn.

Aufsichtsbehörde

Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken
Ferdinand-Braun-Straße 20
74074 Heilbronn

www.heilbronn.ihk.de

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


Quelle: https://www.e-recht24.de



DSGVO - Datenschutzgrundverordnung

Jörg F. Frey Dipl.-Ing. des Bauwesens (FH) DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 und D2 Lochingerstraße 3 74081 Heilbronn-Sontheim Tel.: 07131 / 20 35 396 E-Mail: gutachten@frey-immo.net
FREY Immobilien Heilbronn – Ihr verlässlicher Partner rund um Immobilien Seit 2005 steht FREY Immobilien als inhabergeführtes Unternehmen in Heilbronn für transparente, kompetente undindividuelle Beratung. Unser erfahrenes Team begleitet Sie von der ersten Kontaktauf- nahme über die professionelle Verkaufs- oder Vermietungsab- wicklung bis hin zur finalen Übergabe – und bleibt auch danach Ihr zuverlässiger Ansprechpartner. Wir bieten: - Umfassende Immobilienberatung: Egal ob Kauf, Verkauf, Vermietung oder Bewertung - wir finden die passende Lösung.- - Regionale Expertise: Dank unserer langjährigen Erfahrung und fundiertem Markt-Know- how kennen wir den Immobilienmarkt in Heilbronn und Umgebung genau. - Persönlichen Service: Bei uns steht Vertrauen an erster Stelle. Wir arbeiten transparent und zielorientiert, damit Sie sich voll und ganz auf uns verlassen können. Verwirklichen Sie Ihre Immobilienträume mit einem Partner, der Ihre Bedürfnisse versteht und Sie mit Engagement und Expertise unterstützt. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch! Wann dürfen wir für Sie tätig werden? FREY Immobilien Lochingerstraße 3 74081 Heilbronn-Sontheim Tel.: 07131 / 20 35 396 E-Mail: info@frey-immo.ne

Allgemeines zum Maklerbüro

Für den Auftraggeber/-in ist es wichtig, dass er/sie sich auf die Seriosität ihres Maklers verlassen kann und dass dieser den Auftraggebern/-innen schnellstmöglichst einen passenden Interessenten/-in findet. Wir bieten eine professionelle Verkaufs- und Vermietungs- abwicklung für Ihre Immobilie. FREY Immobilien lässt Sie nach dem Verkauf / der Vermietung nicht im Regen stehen und steht Ihnen bei der Übergabe zur Seite. Bei späteren Fragen sind wir selbstverständlich auch weiter für Sie da. Auf eine gute und offene Zusammenarbeit legen wir viel Wert und haben diese Ansprüche auch an uns selbst. Die Beauftragung eines Maklers sollte ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis als Entscheidungsgrundlage haben. Profitieren Sie von unserem Engagement und machen SIe sich dieses Know-how zunutze. Wir vermitteln: - Einfamilienhäuser - Mehrfamilienhäuser - Doppelhäuser - Reihenhäuser - Wohnungen - Gewerbliche Objekte - Wohn- und Gewerbeobjekte - Grundstücke (Bauland und Freizeitgrundstücke) - Neu- und Bestandsimmobilien Der regionale Tätigkeitsbereich bei FREY Immobilien erstreckt sich von: - Heilbronn (Stadt- und Landkreis) - Bis Ludwigsburg (Stadt- und Landkreis) - Bis in das Taubertal - Bis in das Kraichgau - Bis in das Hohenloher Land FREY Immobilien Lochingerstraße 3 74081 Heilbronn-Sontheim Tel.: 07131 / 20 35 396 E-Mail: info@frey-immo.net

Kurzgutachten /

Wertschätzung /

Marktwertkurzgutachten

Wenn eine detaillierte, gerichtsfeste Wertermittlung nicht erforderlich ist, ist ein Kurzgutachten sinnvoll. Ein Kurzgutachten umfasst nur die wesentlichen Merkmale von Grundstück und Gebäude, die den Wert einer Immobilie bestimmen. Dafür ist es schnell erstellt und bietet ein überzeugendes Preis-Leistungs-Verhältnis. Bei Kauf und Verkauf von Immobilien wird aus Kostengründen oft auf ein Verkehrswertgutachten verzichtet. Ein Kurzgutachten oder eine kostengünstige Wertschätzung sind ausreichend, um einen angemessenen Kaufpreis zu ermitteln, der letztlich zwischen Verkäufer und Käufer verhandelt wird. Diese bieten eine Orientierung für den Kaufpreis. Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen auch eine Kurzbewertung oder eine verkürzte Wertermittlung zur Vermögensübersicht, Kaufpreis- überprüfung oder zu einem anderen von Ihnen gewünschten Zweck anbieten. Falls Sie lediglich erfahren möchten, welchen Wert Ihre Immobilie hat oder welchen Marktpreis Sie derzeit erzielen können, und für einen Kaufinteressenten eine neutrale, qualifizierte schriftliche Bewertung benötigen, ist ein Kurzgutachten eine ge- eignete Option. Marktwertkurzgutachten sowie Wertschätzungen sind rechtlich unverbindlich und nicht gerichtsverwendbar. Unterlagen für die Ermittlung eines Kurzgutachtens Für die Wertermittlung werden diverse Unterlagen benötigt, die viele Eigentümer noch nie vorliegen hatten, nicht mehr finden oder nur in einer überholten Fassung besitzen. Diese müssen dann bei den zuständigen Behörden oder Stellen angefordert werden. Dabei helfe ich Ihnen sehr gerne. Benötigt werden im Einzelnen je nach Art der zu begutachtenden Immobilie: - Aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt, nicht älter als drei Monate (wichtig, wegen Belastungen, wie Grundschulden oder Nießbrauch, Wohnrecht) - Grundrisse - Wohnflächenberechnung (möglichst nach den gesetzlichen Vorschriften) - Bei vermieteten Objekten eine Aufstellung der jährlichen Netto-Mieteinnahmen, eventuell Kopien der Mietverträge (vor allem, wenn es sich nicht um Standardverträge handelt) - Nachweise über Modernisierungen und energetische Maßnahmen (Iso-Fenster, Heizanlage mit verbesserter Effizienz, Fassaden- und Dachdämmung) Zusätzlich sind folgende Unterlagen hilfreich: - Aktueller Auszug aus der Flurkarte vom Katasteramt (hier erkennt man Größe und Grenzen des Grundstücks) - Auszug aus dem Baulastenverzeichnis vom Bauordnungsamt (hier erkennt man öffentlich-rechtliche Belastungen bzw. Verpflichtungen des jeweiligen Eigentümers) - Energieausweis, wenn vorhanden - Bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung, Wohngeldab- rechnungen und Protokolle der Wohnungseigentümer- versammlungen der letzten 3 Jahre. - Bei Erbbaurechten der Erbbaurechtsvertrag mit aktuellem Erbbau- rechtszins. - Ein etwaiger Denkmalschutzbescheid Ein Ortstermin und die Begutachtung der Bausubstanz sind Grundlage jedes Kurzgutachtens. Von mir werden folgende Bereiche nach Inaugenscheinnahme und örtlicher Zugänglichkeit begutachtet und untersucht: - Sichtung des Daches, Regenrinnen, Eindeckung, innerer Zustand des Dachstuhls und Qualität der Dämmung - Begutachtung von Fenstern, Türen und Bodenbelägen - Sichtprüfung des Putzes, Mauerwerks und Qualität des Fugenbildes sowie der gesamten Fassade - kurze Beurteilung der Heizanlage im Rahmen der aktuellen Energiesparverordnung (EnEV) und Sichtprüfung der Elektro- Verteilung plus Leitungen - Bewertung des Ausstattungszustandes von Wänden, Türen, sanitären Einrichtungen, Leitungen, besonderen Bauteilen - Beurteilung von Bauschäden und Mängeln Bitte kontaktieren Sie mich für ein persönliches Beratungsgespräch
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Jörg F. Frey Dipl.-Ing. des Bauwesens (FH) DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 und D2 Lochingerstraße 3 74081 Heilbronn-Sontheim Tel.: 07131 / 20 35 396 E-Mail: gutachten@frey-immo.net

Verkehrswertgutachten

in Heilbronn und Umgebung

Ein Verkehrsgutachten verspricht eine besonders hohe Genauigkeit. Es erfordert eine sehr ausführliche gutachterliche Bewertung und ist damit auch vor Gericht einsetzbar. Und es gibt Ihnen ein hohes Maß an Sicherheit, denn als Gutachter hafte ich für die Richtigkeit der Fest- stellungen in dem Wertgutachten. Verkehrsgutachten nach § 194 BauBG Wann benötigt man oder Sie eine Verkehrswertermittlung und worin besteht der Unterschied z.B. zu einem Kurzgutachten? Ein Verkehrswertgutachten oder Marktwertgutachten nach § 194 BauGB ist immer dann ratsam oder empfehlenswert, wenn Sie ein belastbares und gerichtlich verwertbares Immobiliengutachten benötigen. Für ein Verkehrswertgutachten gelten die Vorgaben der Immobilien- wertermittlungsverordnung 2010 (ImmoWertV 2010) und die neue novellierten ImmoWertV 2021, die in der ersten Jahreshälfte 2023 in Kraft getreten ist. Künftig sollen nur noch zwei gesetzliche Regelwerke gelten: - die ImmoWertV 2021 und - die ImmoWertA. Das schriftliche Verkehrswertgutachten stellt die ausführlichste Variante der angebotenen Wertermittlungen dar. Der Sachverständige erklärt und begründet alle Wertermittlungs- ansätze sowie Ergebnisse und überprüft die Ihm zur Verfügung gestellten Angaben auf Plausibilität. Ein Verkehrswertgutachten besitzt in der Regel einen Umfang von 70 bis 120 Seiten inklusive Anlagen. Für Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB wird von Seiten des Sachverständigen Haftung für Vermögensschäden in Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme der Haftpflichtversicherung übernommen. Ein Verkehrswertgutachten liefert Ihnen eine gerichtlich belastbare Grundlage für Ihre Entscheidung. Die von mir erstellten Verkehrswertgutachten werden bei Gerichten, beim Finanzamt, Steuerberatern oder anderen Behörden anerkannt. Notwendige Unterlagen für die Verkehrswertermittlung Für die Verkehrswertermittlung werden diverse Unterlagen benötigt, die viele Eigentümer noch nie vorliegen hatten, nicht mehr finden oder nur in einer überholten Fassung besitzen. Diese müssen dann bei den zuständigen Behörden oder Stellen angefordert werden. Dabei helfen wir Ihnen sehr gern. Benötigt werden im Einzelnen je nach Art der zu begutachtenden Immobilie: - Aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt, nicht älter als drei Monate (wichtig, wegen Belastungen, wie Grundschulden oder Nießbrauch, Wohnrecht) - Aktueller Auszug aus der Flurkarte vom Katasteramt (hier erkennt man Größe und Grenzen des Grundstücks) - Auszug aus dem Baulastenverzeichnis vom Bauordnungsamt (hier erkennt man öffentlich-rechtliche Belastungen bzw. Verpflichtungen des jeweiligen Eigentümers) - Grundrisse - Wohnflächenberechnung (möglichst nach den gesetzlichen Vorschriften) - Nachweise über Modernisierungen und energetische Maßnahmen (Iso-Fenster, Heizanlage mit verbesserter Effizienz, Fassaden- und Dachdämmung) - Energieausweis, wenn vorhanden - Bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung, Wohngeldab- rechnungen und Protokolle der Wohnungseigentümer- versammlungen der letzten 3 Jahre. - Bei Erbbaurechten der Erbbaurechtsvertrag mit aktuellem Erbbau rechtszins. - Bei vermieteten Objekten eine Aufstellung der jährlichen Netto-Mieteinnahmen, eventuell Kopien der Mietverträge (vor allem, wenn es sich nicht um Standardverträge handelt). - Ein etwaiger Denkmalschutzbescheid Ein Ortstermin und die Begutachtung der Bausubstanz sind Grundlage jedes Kurzgutachtens. Von mir werden folgende Bereiche nach Inaugenscheinnahme und örtlicher Zugänglichkeit begutachtet und untersucht: - Sichtung des Daches, Regenrinnen, Eindeckung, innerer Zustand des Dachstuhls und Qualität der Dämmung - Begutachtung von Fenstern, Türen und Bodenbelägen - Sichtprüfung des Putzes, Mauerwerks und Qualität des Fugenbildes sowie der gesamten Fassade - kurze Beurteilung der Heizanlage im Rahmen der aktuellen Energiesparverordnung (EnEV) und Sichtprüfung der Elektro- Verteilung plus Leitungen - Bewertung des Ausstattungszustandes von Wänden, Türen, sanitären Einrichtungen, Leitungen, besonderen Bauteilen - Beurteilung von Bauschäden und Mängeln Überblick von Bewertungsanlässen : - Betreuung und Pflegebedürftigkeit - Eheschließung mit Zugewinnausgleich - Verkauf und Ankauf - Schenkung und Erbschaft - Kaufpreisaufteilung Betreuung und Pflegebedürftigkeit Immer häufiger werden Menschen zu einem Pflegefall, wodurch hohe Pflegekosten und häufig auch erhebliche Kosten für die Unter- bringung in einer Pflegeeinrichtung entstehen. Gerade in dem letzteren Fall kann das Sozialamt, wenn die Unterbringungskosten nicht durch eine Rente, anderes Einkommen oder weitere Vermögenswerte ge- deckt werden können, den Verkauf der zuvor selbstgenutzten Immobilie verlangen. Vor der Veräußerung verlangen die in Heilbronn und Umland zuständigen Behörden ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten eines Immobiliensachverständigen. Damit soll gesichert werden, dass die Immobilie nicht zum Nachteil des Pflegebedürftigen unter dem tat- sächlichen Verkehrswert verkauft wird. Ein seriöses Verkehrswert- gutachten nach § 194 BauGB schützt dabei auch Berufsbetreuer und gerichtlich bestellte Betreuer vor dem Vorwurf der Sozialbehörde oder von Verwandten, einen Verkauf unter Wert vorgenommen zu haben. Ehescheidung mit Zugewinnausgleich Zahlreiche Wertgutachten werden im Rahmen einer Scheidung in Auftrag gegeben, um den dort erforderlichen Zugewinnausgleich durchzuführen. Gerade auch auf dem Heilbronner Immobilienmarkt haben die von Eheleuten während der Ehe angeschafften Ein- familienhäuser und Eigentumswohnungen eine Wertsteigerung erlebt. Diese ist - ohne einen wirksamen Ehevertrag oder andere zwischen den Eheleuten getroffene Vereinbarungen - zum Ende der Ehe aus- zugleichen. In dem gesetzlich geregelten Verfahren wird für die Eheleute getrennt voneinander die Differenz von Anfangs- und Endvermögen ermittelt. Der Unterschied zwischen den beiden so ermittelten Werten wird halbiert und jeweils an den anderen Ehepartner ausgeglichen. Im Rahmen dieses Verfahrens kommt es entscheidend auf den Wert der Immobilie - berechnet auf einen Stichtag und inflationsbereinigt - an, da sie oft den größten Vermögenswert darstellt. Verkauf und Ankauf Für den Verkauf einer Immobilie kann es sinnvoll sein, ein Verkehrs- wertgutachten einzuholen. Ein solches macht die Kaufpreis- verhandlungen transparenter und einfacher. Man vermeidet, eine Immobilie zu einem nichtmarktgerechten Preis zu verkaufen oder zu kaufen. Im Zusammenhang mit dem Verkauf oder Kauf einer Immobilie ist ein Immobiliengutachten auch geeignet, um in einem künftigen Erbfall Streit zu vermeiden. So kann man beispielsweise späteren An- sprüchen eines Pflichtteilsberechtigten entgegenwirken. Mit dem Begriff „Pflichtteil“ wird im Erbrecht der ausschließlich in einem Geldanspruch bestehende Anteil am Erbe bezeichnet, den der Pflichtteilsberechtigte - also ein grundsätzlicher gesetzlicher Erbe - nach dem Gesetz geltend machen kann, auch wenn er vom Erblasser enterbt wurde. Schenkung oder Erbschaft Das Finanzamt bewertet bei einem Eigentumserwerb aus diesen Gründen den Wert Ihrer Immobilie nur vom Schreibtisch aus. Dadurch bleiben etwaig vorhandene Baumängel und Schäden sowie vorhandene Besonderheiten wie z.B. Grunddienstbarkeiten oder Baulasten ohne wertmäßige Berücksichtigung. Um die Besteuer- ungsgrundlage zu ermitteln, setzt das Finanzamt für die Erbschafts- oder Schenkungssteuer den „gemeinen Wert“ auf der Grundlage des zum Bewertungsstichtag gültigen Immobilienmarktberichtes in Heilbronn oder unter Heranziehung der Kaufpreise für vergleichbare Objekte fest. Eine Objektbesichtigung gehört in den meisten Fällen nicht zu den Aufgaben des Finanzamtes, da dies aufgrund der großen Anzahl der Bewertungsfälle zu aufwendig wäre. Dem Steuerpflichtigen bleibt jedoch die Möglichkeit, bei einer Über- schreitung der gesetzlichen Freibeträge und anfallender Erbschaft- steuermit einem Sachverständigengutachten den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts zu führen und so Steuern zu sparen. Ein Verkehrswertgutachten muss aber gewisse Prüfregularien und Standards erfüllen, um vom Finanzamt anerkannt zu werden. Letzteres überprüft das Immobiliengutachten auf seine Schlüssigkeit und seinen Inhalt. Stellt das Amt Fehler fest, so kann es das Gutachten ablehnen. Dessen qualifizierte Erstellung ist deshalb von entscheidender Bedeutung. Profitieren Sie von meiner Erfahrung und besseren Detail- kenntnissen in den wichtigsten Bewertungsverfahren, die ein Mitarbeiter aus der Finanzbehörde in vielen Fällen nicht besitzt. Kaufpreisaufteilung Bei vermieteten Immobilien als Kapitalanlage spielt nicht nur die Mietrendite eine entscheidende Rolle, sondern auch die Abschreibung (AFA) auf den Gebäudewert. Man unterscheidet hier zwischen Anschaffungs- und Herstellkosten einer vermieteten Immobilie auf das reine Gebäude, die einer Ab- nutzung oder Alterswertminderung unterliegen und den Auf- wendungen auf Grund und Boden, die nicht abgeschrieben werden dürfen. Aus diesem Grunde muss der Kaufpreis in Grund- und Boden- sowie Gebäudewert aufgeteilt werden. Auch wer eine gebrauchte Immobilie erwirbt und dann vermietet, kann die Abschreibung (AFA) in Anspruch nehmen und seine Steuerlast senken. Bei Gebäuden, die vor dem 01.01.1925 fertiggestellt wurden, beträgt die lineare AFA ca. 2,5 % in einem Abschreibungszeitraum von 40 Jahren. Wohngebäude, die nach dem 31.12.1924 errichtet worden sind, können nur mit 2 % auf 50 Jahre abgeschrieben werden. Neben der linearen Abschreibung gibt es noch die degressive Ab- schreibung nach § 7 Abs. 5 EStG, die nur in bestimmten Fällen anwendbar ist. Für detaillierte Fragen zur Abschreibung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Wird eine Kaufpreisaufteilung im Notarvertrag beim Kauf nicht separat in Gebäudewertanteil und Grundstückswertanteil aus- gewiesen oder die von Ihnen gewählte Aufteilung im Kaufvertrag ist für das Finanzamt nicht plausibel, ist das Problem schon da. Das Finanzamt nimmt die Kaufpreisaufteilung nach dem Sachwert- verfahren auf der Grundlage der NHK 2010 vor, obwohl es sich eigentlich hier um ein reines Ertragswertobjekt handelt. Sie benötigen ein verlässliches und rechtssicheres Verkehrswertgutachten? Meine durch entsprechende Zertifizierungen und ständige Fort- bildungen belegten Kompetenzen und mehr als 20 Jahre Erfahrung, bei zahlreichen Projekten, kommen Ihnen zugute. Den Marktwert Ihrer Immobilie ermittle ich professionell und für jeden Immobilientyp. Und da sowohl Privat- als auch Gewerbekunden ein solches Verkehrs- wertgutachten häufig schnellstens benötigen, ist die Erstellung auch kurzfristig möglich. Als Berufsbetreuer oder gerichtlich bestellter Betreuer benötigen Sie regelmäßig Sicherheit gegenüber den Angehörigen oder der Sozial- behörde, dass Sie das Immobilienvermögen nicht unter Wert veräußert haben. Ein qualifiziertes Immobiliengutachten nach § 194 BauGB hilft Ihnen einen marktgerechten Verkaufspreis zu erzielen und liefert Sicherheit bei Verhandlungen mit Kaufinteressen oder Immobilienmaklern. Bitte kontaktieren Sie mich für ein persönliches Beratungsgespräch
Jörg F. Frey Dipl.-Ing. des Bauwesens (FH) DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 und D2 Lochingerstraße 3 74081 Heilbronn-Sontheim Tel.: 07131 / 20 35 396 E-Mail: gutachten@frey-immo.net

Kontakt

Jörg F. Frey Dipl.-Ing. des Bauwesens (FH) Immobilienmakler DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 und D2 Lochingerstraße 3 74081 Heilbronn-Sontheim Tel: 07131 / 20 35 396 E-Mail: info@frey-immo.net

Impressum

Impressum

Jörg F. Frey

Dipl.-Ing. des Bauwesens (FH)
Immobilienmakler
DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 und D2

Lochingerstraße 3
74081 Heilbronn-Sontheim

Kontakt

Telefon: 07131 / 20 35 396
E-Mail: info@frey-immo.net

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
6509714963

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

R+V Allgemeine Versicherung AG
Nr. 301 84 355740293 S Policenspiegel

Sach- und Vermögensschäden: 250.000,-- Euro

Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO wurde am 23.06.2004 von folgender Stelle erteilt: Ordnungsamt Stadt Heilbronn.

Aufsichtsbehörde

Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken
Ferdinand-Braun-Straße 20
74074 Heilbronn

www.heilbronn.ihk.de

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


Quelle: https://www.e-recht24.de



DSGVO / Datenschutzgrundverordnung

Datenschutz­erklärung

1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

Datenerfassung auf dieser Website

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?

Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Abschnitt „Hinweis zur Verantwortlichen Stelle“ in dieser Datenschutzerklärung entnehmen.

Wie erfassen wir Ihre Daten?

Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z. B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.

Andere Daten werden automatisch oder nach Ihrer Einwilligung beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z. B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie diese Website betreten.

Wofür nutzen wir Ihre Daten?

Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?

Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Wenn Sie eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Außerdem haben Sie das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an uns wenden.

2. Allgemeine Hinweise und Pflicht­informationen

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

FREY Immobilien
Lochingerstraße 3
74081 Heilbronn-Sontheim

Telefon: 07131 / 20 35 396
E-Mail: info@frey-immo.net

Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (Jörg F. Frey) entscheidet.

Speicherdauer

Soweit innerhalb dieser Datenschutzerklärung keine speziellere Speicherdauer genannt wurde, verbleiben Ihre personenbezogenen Daten bei uns, bis der Zweck für die Datenverarbeitung entfällt. Wenn Sie ein berechtigtes Löschersuchen geltend machen oder eine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, werden Ihre Daten gelöscht, sofern wir keine anderen rechtlich zulässigen Gründe für die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten haben (z. B. steuer- oder handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen); im letztgenannten Fall erfolgt die Löschung nach Fortfall dieser Gründe.

Allgemeine Hinweise zu den Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung auf dieser Website

Sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, sofern besondere Datenkategorien nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet werden. Im Falle einer ausdrücklichen Einwilligung in die Übertragung personenbezogener Daten in Drittstaaten erfolgt die Datenverarbeitung außerdem auf Grundlage von Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Sofern Sie in die Speicherung von Cookies oder in den Zugriff auf Informationen in Ihr Endgerät (z. B. via Device-Fingerprinting) eingewilligt haben, erfolgt die Datenverarbeitung zusätzlich auf Grundlage von § 25 Abs. 1 TDDDG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Sind Ihre Daten zur Vertragserfüllung oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Des Weiteren verarbeiten wir Ihre Daten, sofern diese zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Die Datenverarbeitung kann ferner auf Grundlage unseres berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgen. Über die jeweils im Einzelfall einschlägigen Rechtsgrundlagen wird in den folgenden Absätzen dieser Datenschutzerklärung informiert.

Empfänger von personenbezogenen Daten

Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit arbeiten wir mit verschiedenen externen Stellen zusammen. Dabei ist teilweise auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an diese externen Stellen erforderlich. Wir geben personenbezogene Daten nur dann an externe Stellen weiter, wenn dies im Rahmen einer Vertragserfüllung erforderlich ist, wenn wir gesetzlich hierzu verpflichtet sind (z. B. Weitergabe von Daten an Steuerbehörden), wenn wir ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO an der Weitergabe haben oder wenn eine sonstige Rechtsgrundlage die Datenweitergabe erlaubt. Beim Einsatz von Auftragsverarbeitern geben wir personenbezogene Daten unserer Kunden nur auf Grundlage eines gültigen Vertrags über Auftragsverarbeitung weiter. Im Falle einer gemeinsamen Verarbeitung wird ein Vertrag über gemeinsame Verarbeitung geschlossen.

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)

WENN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO).

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).

Beschwerde­recht bei der zuständigen Aufsichts­behörde

Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

Recht auf Daten­übertrag­barkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

Auskunft, Berichtigung und Löschung

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen:

  • Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen.
  • Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.

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3. Soziale Medien

Facebook

Auf dieser Website sind Elemente des sozialen Netzwerks Facebook integriert. Anbieter dieses Dienstes ist die Meta Platforms Ireland Limited, Merrion Road, Dublin 4, D04 X2K5, Irland. Die erfassten Daten werden nach Aussage von Facebook jedoch auch in die USA und in andere Drittländer übertragen.

Eine Übersicht über die Facebook Social-Media-Elemente finden Sie hier: https://developers.facebook.com/docs/plugins/?locale=de_DE.

Wenn das Social-Media-Element aktiv ist, wird eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Endgerät und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse diese Website besucht haben. Wenn Sie den Facebook „Like-Button“ anklicken, während Sie in Ihrem Facebook-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte dieser Website auf Ihrem Facebook-Profil verlinken. Dadurch kann Facebook den Besuch dieser Website Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Facebook unter: https://de-de.facebook.com/privacy/explanation.

Die Nutzung dieses Dienstes erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Soweit mit Hilfe des hier beschriebenen Tools personenbezogene Daten auf unserer Website erfasst und an Facebook weitergeleitet werden, sind wir und die Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland gemeinsam für diese Datenverarbeitung verantwortlich (Art. 26 DSGVO). Die gemeinsame Verantwortlichkeit beschränkt sich dabei ausschließlich auf die Erfassung der Daten und deren Weitergabe an Facebook. Die nach der Weiterleitung erfolgende Verarbeitung durch Facebook ist nicht Teil der gemeinsamen Verantwortung. Die uns gemeinsam obliegenden Verpflichtungen wurden in einer Vereinbarung über gemeinsame Verarbeitung festgehalten. Den Wortlaut der Vereinbarung finden Sie unter: https://www.facebook.com/legal/controller_addendum. Laut dieser Vereinbarung sind wir für die Erteilung der Datenschutzinformationen beim Einsatz des Facebook-Tools und für die datenschutzrechtlich sichere Implementierung des Tools auf unserer Website verantwortlich. Für die Datensicherheit der Facebook-Produkte ist Facebook verantwortlich. Betroffenenrechte (z. B. Auskunftsersuchen) hinsichtlich der bei Facebook verarbeiteten Daten können Sie direkt bei Facebook geltend machen. Wenn Sie die Betroffenenrechte bei uns geltend machen, sind wir verpflichtet, diese an Facebook weiterzuleiten.

Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier: https://www.facebook.com/legal/EU_data_transfer_addendum, https://de-de.facebook.com/help/566994660333381 und https://www.facebook.com/policy.php.

Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?contact=true&id=a2zt0000000GnywAAC&status=Active

4. Plugins und Tools

Google Fonts (lokales Hosting)

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Google Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Die Google Fonts sind lokal installiert. Eine Verbindung zu Servern von Google findet dabei nicht statt.

Weitere Informationen zu Google Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://policies.google.com/privacy?hl=de.


Quelle: https://www.e-recht24.de